Die häufigste Form der Schwerhörigkeit ist die Innenohrschwerhörigkeit - heutzutage seltener durch Lärmarbeitsplätze, meist als Altersschwerhörigkeit, oft durch einen vorzeitigen ursächlich unklaren Abbau der Hörfähigkeit, gelegentlich durch Infektionserkrankungen oder medikamentös bedingt. Leider nehmen seit einigen Jahren durch Freizeitlärm bedingte Hörstörungen drastisch zu.
Bei Vorliegen einer Innenohrschwerhörigkeit kann nur durch eine Hörgeräteversorgung Hilfe geleistet werden. "Hörpillen" zur Verbesserung der Hörfähigkeit werden zwar angeboten und verkauft - die angepriesene Wirkung ist jedoch medizinisch in keiner Weise beweisbar.
In der Übergangsphase vom gesunden Gehör zu einer hörgerätepflichtigen Schwerhörigkeit ist der Patient häufig nicht besonders glücklich: Einerseits kann er nur dann ausreichend gut Hören, wenn er sich maximal konzentriert - hierdurch erschöpft sich der Patient in der Regel aber rasch. Andererseits ist in dem Stadium einer beginnenden Schwerhörigkeit, die durch ein Hörgerät erreichte Verstärkung zwar gut, aber technisch bedingt können Verzerrungen entstehen, die vom Schwerhörigen subjektiv als ein nicht angenehmes Klangbild beschrieben werden.
Liegt eine bereits deutlich ausgeprägte, jahrelange Schwerhörigkeit vor, die nicht mit Hörgeräten versorgt wurde, so kann der Patient oft nicht mehr all die verlorengegangenen Hörinformationen in der Hörrinde des Gehirns wieder aufbauen.
Eine Hörgeräteversorgung soll dementsprechend aus medizinischen Gründen nicht zu früh und nicht zu spät erfolgen.
Dieser individuell optimale Zeitpunkt kann nur durch die Hördiagnostik und das Gespräch mit dem Patienten erarbeitet werden. Hierbei ist auch die, vom Patienten selbst und die von seiner Umgebung (Familie, Arbeitsplatz) vorgegebene Erwartungshaltung mit einzubeziehen.
Da wir nur mit 2 funktionsfähigen Ohren räumlich hören können, ist die beidohrige Hörgeräteversorgung aus medizinischer Erwägung grundsätzlich sinnvoll. Im Einzelfall können jedoch medizinische Gründe, wie ein chronisch eitriges Ohr, voroperierte Ohrerkrankungen oder ein deutlich seitenunterschiedliches Hörvermögen dem entgegenstehen.